Mittwoch, 21. Dezember 2016

Auflösen der Lebensversicherung + Rentenversicherung

Haben Sie bereits überlegt das Auflösen der Lebensversicherung + Rentenversicherung durchzuführen? Manche Menschen würden dies gerne tun. Ganz einfach weil dringend Geld benötigt wird, oder die Versicherung zur Altersvorsorge nicht die gewünschte Rendite erzielt. Aber es sei Vorsicht bei der Auflösung geboten: Nicht selten ist der Rückkaufswert den die Versicherung ausgibt tatsächlich lukrativ. Häufig liegt der Rückkaufswert auch unter den Beträgen welche man in seine Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt hat. Ist dies der Fall, sollte man sich über Alternativen zur Auflösung der Altersvorsorge entscheiden.

Alternative zur Auflösung der Lebensversicherung

Eine gute und recht neue Alternative zur Auflösung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist die Rückabwicklung. Aktuelle Gesetze des Bundesgerichtshofes und des EuGH ermöglichen die Rückabwicklung von ineffektiven Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Versicherung fondsgebunden ist, oder bereits in der Vergangenheit schon aufgelöst wurden ist.


Infos zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen können ebenfalls auf dieser Webseite eingeholt werden.

Rückabwicklung Lebensversicherung Anforderungen

Wichtig ist, dass die Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden ist. Über 90% der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Versicherungsverträgen sind wohl im Grunde nach rückabwickelbar.

Was bringt eine Rückabwicklung gegenüber Auflösung des Versicherungsvertrages? Von Einzelfall zu Einzelfall ist das verschieden. Allerdings ist ein Widerruf deutlich interessanter für den Versicherungsnehmer gegenüber einer Auflösung der Altersvorsorge.

Tipp: Video zu den Urteilen des BGH und des EuGH




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