Alternative zur Auflösung der Lebensversicherung
Eine gute und recht neue Alternative zur Auflösung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist die Rückabwicklung. Aktuelle Gesetze des Bundesgerichtshofes und des EuGH ermöglichen die Rückabwicklung von ineffektiven Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen. Dabei spielt es keine Rolle ob die Versicherung fondsgebunden ist, oder bereits in der Vergangenheit schon aufgelöst wurden ist.Infos zur Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungen können ebenfalls auf dieser Webseite eingeholt werden.
Rückabwicklung Lebensversicherung Anforderungen
Wichtig ist, dass die Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden ist. Über 90% der in diesem Zeitraum abgeschlossenen Versicherungsverträgen sind wohl im Grunde nach rückabwickelbar.Was bringt eine Rückabwicklung gegenüber Auflösung des Versicherungsvertrages? Von Einzelfall zu Einzelfall ist das verschieden. Allerdings ist ein Widerruf deutlich interessanter für den Versicherungsnehmer gegenüber einer Auflösung der Altersvorsorge.
Tipp: Video zu den Urteilen des BGH und des EuGH